Hier sind die allgemeinen Mietbedingungen:

Diese Mietbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Mietvertrags. Alle Mietverhältnisse beginnen mit der Abholung des Fahrzeugs und enden, wenn das Fahrzeug an den Vermieter zurückgegeben wird.

Wenn das Fahrzeug aufgrund verschiedener Probleme nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden kann, muss der Vermieter sofort telefonisch (0039 329 6455706) informiert werden.

Fahrer: Der Fahrer des Wohnmobils muss über 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen B-Führerscheins sein.

Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter, der auch Fahrer ist. Jeder zweite Fahrer muss im Mietvertrag erwähnt werden. Eine Vermietung an Dritte ist strengstens untersagt. Eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises des Fahrers muss beim Vermieter hinterlegt werden.

Mietbeginn: Die genaue Abholzeit wird im Voraus vereinbart.

Mietende: Die genaue Rückgabezeit des Fahrzeugs ist im Mietvertrag angegeben. Bei verspäteter Rückgabe werden dem Mieter € 50,00 pro extra Stunde in Rechnung gestellt. Entsteht dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden, behält er sich vor, Schadensersatz vom Mieter zu verlangen. Bei vorzeitiger Rückgabe hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung.

Bei fristgerechter, unbeschädigter und innen sauberer Rückgabe des Fahrzeugs wird die im Voraus geleistete Kaution unverzüglich an den Mieter zurückerstattet .

Eventuelle Schäden werden gemäß Rücksendeprotokoll in Rechnung gestellt.

Fahrzeugübergabe durch den Mieter: Das Fahrzeug wird sauber und fahrbereit geliefert, mit vollem Kraftstofftank. Für das Einfüllen von Öl, Wasser usw. ist der Mieter verantwortlich. Das ihm anvertraute Fahrzeug wird mit größter Sorgfalt verwendet und entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften gefahren.

Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Zuwiderhandlung.

Rückgabebedingungen des Mieters: Bei Rückgabe wird im Schadensfall ein Protokoll erstellt zur Feststellung von Schäden. Das Fahrzeug muss innen sauber zurückgegeben werden. Es wird sowohl innen als auch außen sauber und vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden.

Buchung/Zahlung: Zum Zeitpunkt der Buchung zahlt der Kunde € 250,00, der Restbetrag wird am Tag der Lieferung des Wohnmobils (bei der Ankunft) bezahlt. Neben der Zahlung des Mietpreises muss der Kunde auch eine Kaution in Höhe von 1000,00 € hinterlegen, die per Kreditkarte oder in bar bezahlt werden kann und bei Rückgabe des Wohnmobils zurückerstattet wird.

Leistungen: Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung, Brandschutzversicherung und Kaskoversicherung, unbegrenzte Kilometer, Pannenhilfe 24 Stunden am Tag, Telefonunterstützung 24 Stunden am Tag und 2 Fahrer sind im Preis inbegriffen.

Standardkaution: € 1000,00.

Eine Kürzung der Kaution wird unter bestimmten Bedingungen vorgenommen (xxx).

Standardkaution € 1000,00
  • Haftpflichtversicherung, Dienbstahl, Brand und Kasko
  • Unbegrenzte km
  • Pannenhilfe 24 / h
  • Telefonische Unterstützung 24 / h
  • 2 Fahrer
Kürzung der Kaution € 600,00
€ 10,00 pro Tag mindestens 5 Tage
  • Haftpflichtversicherung, Dienbstahl, Brand und Kasko
  • Unbegrenzte km
  • Pannenhilfe 24 / h
  • Telefonische Unterstützung 24 / h
  • 2 Fahrer
Kürzung der Kaution € 350,00
€ 20,00 pro Tag mindestens 5 Tage
  • Haftpflichtversicherung, Dienbstahl, Brand und Kasko
  • Unbegrenzte km
  • Pannenhilfe 24 / h
  • Telefonische Unterstützung 24 / h
  • 2 Fahrer

Aufhebung:
Wenn der Kunde eine Reservierung storniert, wird der erhaltene Vorschuss auf folgende Weise zurückerstattet:
bis 60 Tage vor Mietbeginn wird die erhaltene Anzahlung vollständig zurückerstattet
59-30 Tage vor Mietbeginn werden 10 % des erhaltenen Vorschusses zurückerstattet
59-30 Tage vor Mietbeginn werden 10 % des erhaltenen Vorschusses zurückerstattet 29 % erhaltenen Vorschuss zurückerstattet
Der erhaltene Vorschuss wird 14-20 Tage vor Mietbeginn nicht zurückerstattet.
Versicherung: Alle gemieteten Fahrzeuge sind durch eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung gedeckt
(selbstbehalt € 1.000,00 pro Schadensfall). Auch die Selbstbeteiligung ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen
wie von der Versicherung abgelehnte Schäden (grobe Fahrlässigkeit, Alkohol, Missachtung der Fahrzeughöhe,
Falsches Tanken usw.Alle Mietfahrzeuge verfügen über eine europäische Mobilitätsversicherung. Dies
sie gilt nur für Fahrzeuge und nicht für Insassen.
Schäden / Reparaturen: Bei Rückgabe des Fahrzeugs mit Beschädigung wird ein Schadensprotokoll erstellt. Das
Der Mieter ist für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden verantwortlich, notwendige Reparaturen müssen immer durchgeführt werden erste Meldung an den Vermieter. Der Vermieter entscheidet, ob und wo das Fahrzeug repariert wird. Reparaturen bzw
Änderungen am Fahrzeug dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden. Rechnungen und Quittungen
für eine allfällige Reparaturkostenerstattung sind dem Vermieter immer die Originale auszuhändigen.
Unfall: Bei einem Unfall ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen (0039 329 4655706).
In jedem Fall muss auch die Polizei informiert werden. Darüber hinaus muss ein Ereignisbericht erstellt werden
Europäisch, wenn möglich mit Fotos. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten ist der Mieter für den erlittenen Schaden verantwortlich. Eine eventuelle Rückführung des beschädigten Fahrzeugs kann nur arrangiert werden nach Rücksprache mit dem Vermieter. Eine Insassenversicherung ist nicht enthalten.
Sorgfaltspflicht des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, das ihm anvertraute Fahrzeug mit größtmöglicher Sorgfalt zu
verwenden sorgfältig zu behandeln und die Vorschriften jederzeit einzuhalten. Im Pannenfall ist der Mieter zu allem verpflichtet in seiner Macht, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder Dritten nicht for jeder Unfall, der während der Mietzeit passiert. Der Vermieter haftet auch nicht Schäden, die dem Mieter aufgrund eines Mangels am Fahrzeug entstehen, der den Mieter an der Fortsetzung der Fahrt hindert oder Zeitverschwendung verursachen.

Wenn das Mietfahrzeug aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn nicht geregelt werden kann, verpflichtet sich der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu organisieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Vermieter hat im Falle der Nichteinhaltung der Übergabe des Fahrzeugs das Recht, den Vertrag ohne andere Entschädigung als die Erstattung der Miete und der geleisteten Kaution zu kündigen.
Strafen:
Haustiere – Haustiere können nicht im Wohnmobil transportiert werden, ansonsten zieht der Vermieter 200,00 € von der Kaution ab.
Rauchen in Wohnmobilen – In Mietfahrzeugen ist das Rauchen strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots stellt der Vermieter dem Mieter für die Behandlung des Innenraums 350,00 € sowie die Kosten für den Austausch der Bezüge in Rechnung, Gardinen usw.
Reinigung – Das Reisemobil muss sauber hinterlassen werden, für jede nachträgliche außerordentliche Reinigung (z.B. Ölflecken oder Flecken im Innenraum) werden € 200,00 in Rechnung gestellt.
Der Fäkalientank der Toilette muss geleert werden, ansonsten berechnet der Eigentümer die Summe von 100,00 €
Kraftstoff – Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden, ansonsten wird zusätzlich zum fehlenden Kraftstoff eine Gebühr von 30,00 € erhoben

Bei verspäteter Rückgabe werden dem Mieter für jede weitere angefangene Stunde € 50,00 in Rechnung gestellt.